Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Transport-, Kurier- und Entrümpelungsdienstleistungen — Ausgabe April 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen (Möbeltransport, Stückgut, Expressfahrten, Entrümpelungen etc.) und Angebote zwischen der DML Trans GmbH (nachfolgend "Auftragnehmerin") und ihren privaten sowie gewerblichen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.

2. Offerten und Vertragsabschluss

Unsere Angebote und Offerten sind unverbindlich und basieren auf den Angaben (Volumen, Etage, Liftpräsenz, Distanz) des Auftraggebers.

Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber die Transportvereinbarung (Offerte) schriftlich, in elektronischer Form (E-Mail) oder durch beidseitige Unterzeichnung verbindlich bestätigt. Falls wesentliche Transport-erschwerende Umstände (fehlender versprochener Lift, extreme Tragewege) verschwiegen wurden, behält sich die Auftragnehmerin vor, die Offerte vor Ort nachzukalkulieren oder vom Auftrag zurückzutreten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausser sie wird im Kostenvoranschlag explizit als Inklusivpreis deklariert.

Privatkunden: Die Zahlung für den Transport oder die Entrümpelung hat, falls nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Leistungserbringung in bar oder per akzeptierten elektronischen Zahlungsmitteln (z.B. TWINT) vor Ort zu erfolgen.
Geschäftskunden: Die Rechnungsstellung erfolgt nach Auftragsabschluss. Der Rechnungsbetrag ist rein netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4. Pflichten des Auftraggebers (Mitwirkungspflicht)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gefährliche Güter (wie leicht entzündliche Stoffe, Waffen, Säuren etc.) im Vorfeld explizit anzumelden. Eine Beförderung solcher Güter erfolgt ausschliesslich unter Einhaltung gesonderter Gefahrengut-Konditionen (ADR).

Für eine angemessene und sturzsichere Verpackung von brüchigen Gegenständen (Bilder, Elektronik) ist, ausser der Packservice wurde extra gebucht, der Auftraggeber verantwortlich. Weiterhin ist sicherzustellen, dass die Lade- und Entladeadressen mit schweren LKW zugänglich sind und gegebenenfalls erforderliche Strassenabsperrungen rechtzeitig bei der Gemeinde eingeholt wurden.

5. Stornierung und Verschiebungen

Eine Stornierung oder Verschiebung des Auftrags durch den Kunden bedarf der Schriftform. Bei Absagen werden folgende Annullationsgebühren fällig:

  • Kostenlos bis 14 Tage vor dem vereinbarten Transport- bzw. Ausführungstermin.
  • 30% des Auftragsvolumens bei Absage 13 bis 5 Tage vor Termin.
  • 80% des Auftragsvolumens bei Absage innerhalb von 4 Tagen (96 Std.) vor Termin.

6. Haftung und Versicherung

Die Auftragnehmerin haftet gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR) nur bei nachweislich absichtlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Schäden an den zu transportierenden Gütern während der durch uns durchgeführten physischen Verladung und dem Transport. Die Haftungsebene richtet sich zudem üblicherweise an den Bestimmungen analog zu ASTAG (Schweizerischer Nutzfahrzeugverband).

Ausschluss: Wir haften nicht für Schäden, die durch mangelhafte Eigen-Verpackung des Auftraggebers, unvorhersehbare Witterungseinflüsse, Drittverschulden im Strassenverkehr oder am Transportgut vorhandene, aber der DML Trans GmbH verdeckte Vorschäden entstanden sind. Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld oder unersetzliche Antiquitäten sind von der Haftung grösstenteils ausgeschlossen und sind vom Auftraggeber persönlich zu transportieren. Reklamationen sind bei offenen Schäden unmittelbar nach Entladung, bei verdeckten Schäden zwingend innert 3 Arbeitstagen in Textform an uns zu richten.

7. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist der juristische Firmensitz der Auftragnehmerin (5621 Zufikon, Kanton Aargau, Schweiz), sofern zwingende gesetzliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen.